Mit der Verordnung der Salzburger Landesregierung über Schutzvorschriften bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittel-Verordnung - AMV) wird für die Landes- und Gemeindebediensteten sowie für die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt, welche Bestimmungen der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl II 2000/164 idF BGBl II 2002/313, ARD 5130/1/2000 und ARD 5333/8/2002, für sie bei der Benutzung von Arbeitsmitteln in Arbeitsstätten Anwendung finden. LGBl f. Salzburg 2003/45, 14. Stück, ausgegeben am 30.05.2003.