Durch die Verordnung der Kärntner Landesregierung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft werden v.a. MAK-Werte und TRK-Werte festgelegt und Sonderbestimmungen für Holzstaub getroffen. LGBl f. Kärnten 2003/22, 9. Stück, ausgegeben am 10.06.2003.