vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Tatsachen, Beweise und Anträge im Laufe des Berufungsverfahrens

Lohnsteuer und AbgabenARD 5409/22/2003 Heft 5409 v. 12.6.2003

§ 280 BAO - Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde 2. Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, ist gemäß § 280 BAO Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. „Im Laufe des Berufungsverfahrens“ bedeutet so lange, als es nicht abgeschlossen ist. Abgeschlossen ist ein Berufungsverfahren erst dann, wenn eine wirksame Berufungsentscheidung ergangen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte