Artikel von Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Graz, zur Frage, mittels welchen rechtlichen Instrumentariums ein Bankunternehmen seine Interessen gegenüber den eigenen Mitarbeitern vorsorglich wahren kann bzw. inwieweit ein Mitarbeiter einer Bank seinem Arbeitgeber Einblick in seine private finanzielle Lage gewähren muss; daran schließt sich weiters die Frage an, wie vorzugehen ist, wenn ein Bankmitarbeiter aufgrund seiner prekären finanziellen Situation „nicht mehr tragbar“ geworden ist und wie anhand eines typischen Beispiels die Abwicklung eines solcherart zu beendenden Dienstverhältnisses zu erfolgen hat. (DRdA 2002/522, Heft 6)