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Versicherungspflicht für geringfügiges Dienstverhältnis neben Rechtsanwaltsanwärtertätigkeit

ARD 5390/8/2003 Heft 5390 v. 25.3.2003

§ 5 Abs 1 Z 8, § 53a Abs 3 ASVG - Steht ein Versicherter neben seinem Beschäftigungsverhältnis als Rechtsanwaltsanwärter nur in einem weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis, unterliegt er hinsichtlich seiner geringfügigen Beschäftigung mangels Vorliegens einer Vollversicherung nicht der Beitragspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 53a Abs 3 ASVG.

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