§ 27 Z 1 und Z 2 AngG - Ist die Lenkerberechtigung eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung der dienstvertraglichen Pflichten, was sich darin zeigt, dass dem Arbeitnehmer wegen seiner Außendiensttätigkeit ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, kann das Fehlen der Lenkerberechtigung (hier: durch Führerscheinentzug infolge Verweigerung des Alkoholtests) für die Dauer von 4 Monaten als erheblich angesehen werden und es liegt Dienstunfähigkeit vor, die eine Entlassung rechtfertigt.