§ 27 Z 1 AngG - Im vorliegenden Fall hat ein Arbeitnehmer Unterlagen (Kontoauszüge und Offene-Posten-Listen von Kunden) an einen Kollegen weitergegeben, um Außenstände bei slowenischen Kunden einbringlich zu machen; dieser Kollege war aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Firma beschäftigt.