Ausländerbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft
Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft betreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von 4.034 ausländischen Arbeitskräften, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2003 enden dürfen. BGBl II 2002/112, ausgegeben am 31. 1. 2003.