§ 15, § 26 Z 2 AngG - Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in Summe 28 Gehaltszahlungen für einen Zeitraum von 2 Jahren nie am jeweiligen Fälligkeitstag (hier: am Monatsletzten) und verabsäumt er es trotz mehrmaliger Aufforderung und Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist den ausstehenden Betrag rechtzeitig zur Überweisung zu bringen, ist der Arbeitnehmer berechtigt das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufzulösen, auch wenn die Auflösungserklärung erst nach Valutastellung des Fehlbetrages dem Arbeitgeber zugeht.