Änderung der Tiroler Sozialhilfeverordnung betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 398,90, für Haushaltsvorstände € 341,30, für Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 237,40 und für sonstige Familienangehörige € 132,70. Verordnung der Tir. Landesregierung; LGBl f. Tirol 2002/117, 42. Stück, ausgegeben am 17. 12. 2002.