Änderung der OÖ Sozialhilfeverordnung betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 506,40, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 460,-, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 273,80 und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 140,80. Verordnung der OÖ Landesregierung; LGBl f. Oberösterreich 2002/140, 136. Stück, ausgegeben am 18. 12. 2002.