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Änderung der Vorarlberger Sozialhilfeverordnung

ARD 5370/24/2003 Heft 5370 v. 14.1.2003

Änderung der Vorarlberger Sozialhilfeverordnung betreffend Erhöhung der Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2003. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 447,70, für Haushaltsvorstände € 375,80, für unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 146,- und für sonstige Haushaltsangehörige € 239,70. Verordnung der Vlbg. Landesregierung; LGBl f. Vorarlberg 2002/70, 34. Stück, ausgegeben am 19. 12. 2002.

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