( Art 39 EG, VO (EWG) 1612/68 ) Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1.1. Begründet eine kurzfristige (hier: 2,5 Monate) zeitlich von vornherein befristete Beschäftigung eines EU-Bürgers in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, seine (Wander-)Arbeitnehmereigenschaft nach Art 48 EGV (jetzt: Art 39 EG)?