( KV-Metallgewerbe ) Mit 1. 1. 2003 werden für die Arbeiter und Angestellten im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter um 2,3%, die Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 2,1% erhöht. Die Nachtarbeitszulagen und Reiseaufwandsentschädigungen werden um 2,1%, die Lehrlingsentschädigungen um 1,8% angehoben. Weiters wurde eine Regelung betreffend Übertritt ins System der Abfertigung Neu getroffen (1-monatiges Rücktrittsrecht für den Arbeitnehmer). (Ktn. Kammernachrichten v. 13. 12. 2002)