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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2003

ARD 5365/20/2002 Heft 5365 v. 13.12.2002

Krankenscheingebühr (§ 135 Abs 3 ASVG)

€ 3,63

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

€ 6,99

Ambulanzgebühr (§ 135a ASVG)

 

- mit Überweisungsschein

€ 10,90

- ohne Überweisungsschein

€ 18,17

- im Kalenderjahr höchstens

€ 72,67

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

€ 4,25

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und der Krankenscheingebühr auf Antrag, monatlich

 

- für Alleinstehende

€ 643,54

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

€ 918,13

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen

 

- für Alleinstehende

€ 740,07

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

€ 1.055,85

zusätzlich für jedes Kind

€ 68,49

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG), 10% der Kosten, mindestens

€ 22,40

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegungstag (§ 155 Abs 3 ASVG)

 

mindestens

€ 6,06

höchstens

€ 15,41

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen

 

Nettoeinkommen monatlich

€ 643,54

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