( § 1 EKHG, § 2 Abs 1 KHVG ) Wird ein Bagger durch Absenken des Planierschilds fixiert und seine Motorkraft nur zur Entladung eines anderen Fahrzeugs mit der Baggerschaufel im Sinne einer ortsgebundenen Arbeitsmaschine genutzt, liegt kein Betrieb eines Kraftfahrzeugs vor und eine Haftung des Halters nach dem EKHG für die Folgen eines Unfalls scheidet aus.