( § 332 Abs 5 ASVG ) Arbeitskollegen iSd § 332 Abs 5 ASVG müssen nicht notwendigerweise Dienstnehmer desselben Dienstgebers sein. Diese Sonderregel, die den Regress des Sozialversicherungsträgers ausschließt, greift auch dann ein, wenn die am Haftpflichtfall Beteiligten nur im selben Betrieb eingegliedert sind. OGH 29.03.2001, 2 Ob 186/00t . (