vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Z 3, § 19 Abs 2 EKHG

ARD 5363/31/2002 Heft 5363 v. 6.12.2002

( § 3 Z 3, § 19 Abs 2 EKHG ) Der Haftungsausschluss des § 3 Z 3 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) betrifft nur die reine Gefährdungshaftung, während die Haftung des Halters nach § 19 Abs 2 EKHG für das schuldhafte Verhalten eines mit seinem Willen beim Betrieb tätigen Lenkers davon unberührt bleibt. Wurde daher im vorliegenden Fall ein Arbeitnehmer durch das Verschulden eines Baggerfahrers verletzt, weil er unzulässigerweise auf einem zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Radlader mitfuhr, um ein in der Baggerschaufel transportiertes, jedoch weit über diese hinausragendes Leitungsrohr während des Abtransportes festzuhalten, kommt es nicht darauf an, ob es sich dabei um eine Personenbeförderung handelte oder der Arbeitnehmer beim Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war, da sich die Haftung des Arbeitgebers nicht auf einen Gefährdungstatbestand stützt, sondern auf die Halterhaftung gemäß § 19 Abs 2 EKHG. OGH 19.12.2001, 9 ObA 292/01h.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte