( § 1 Abs 1 FeilbietungsAbgO, § 15 Abs 3 Z 4 FAG 1997 ) Da Internet-Versteigerungen keine freiwilligen Feilbietungen sind, unterliegen sie nicht der Feilbietungsabgabe.
VwGH 17.09.2001, 2001/17/0037
Begriff der freiwilligen Feilbietung
( § 1 Abs 1 FeilbietungsAbgO, § 15 Abs 3 Z 4 FAG 1997 ) Da Internet-Versteigerungen keine freiwilligen Feilbietungen sind, unterliegen sie nicht der Feilbietungsabgabe.
VwGH 17.09.2001, 2001/17/0037
Begriff der freiwilligen Feilbietung