( § 253d ASVG idF vor BGBl I 2000/43 ) Auch bei in ihrer Arbeitsfähigkeit geminderten Versicherten darf das Vertrauen auf das für eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit vorgesehene Anfallsalter nicht durch dessen plötzliche Anhebung um 2 Jahre ohne jeden Übergang enttäuscht werden.
OGH 16.04.2002, 10 ObS 145/01y