( § 253a ASVG, RL 79/7/EWG ) Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist die Ausnahme in Art 7 Abs 1 Buchstabe a RL 79/7/EWG so auszulegen, dass sie auf eine Leistung wie die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit anwendbar ist, für die im nationalen Recht ein für Männer und Frauen unterschiedliches Rentenalter festgesetzt wurde?
OGH 23.07.2002, 10 ObS 166/02p