( Anm 7 zur TP 9 GGG ) Die Befreiungsvorschrift der Anm 7 zur TP 9 GGG für die Eintragungsgebühr bei Simultanhypotheken bezieht sich ohne weitere Voraussetzungen auf die Einverleibung (Vormerkung) einer Simultanhypothek; sie stellt insbesondere nicht darauf ab, ob im Grundbuch die Anmerkung der Simultanhaftung vorgenommen wird oder bereits ersichtlich ist. Für ihre Anwendung ist allein entscheidend, ob das Grundbuchsgericht ohne weiteres beurteilen konnte, dass ein Pfandrecht für dieselbe Forderung eingetragen wird. VwGH 09.11.2000, 2000/16/0636 (AW 2000/16/0042). (Bescheid aufgehoben)