( § 175 ASVG ) Bei einer nur einmal im Jahr stattfindenden Schimeisterschaft tritt die Ausgleichsfunktion des Sports derart in den Hintergrund, dass eine derartige Veranstaltung unter diesem Gesichtspunkt nicht unter Unfallversicherungsschutz steht. OLG Wien 27.11.2000, 10 Rs 268/00. (ZAS Jud. 4/2002)