( § 90 Abs 1 B-KUVG, § 175 Abs 1 ASVG ) Wurde ein Sicherheitswachebeamter durch seinen Dienstgeber zu den Polizei-Europameisterschaften im Schilauf einberufen und hatte er der Einberufung auch Folge zu leisten, stand die Teilnahme in einem ausreichenden inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit unter Unfallversicherungsschutz.
OGH 30.04.2002, 10 ObS 109/02f