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Angemessenes Entgelt für überlassene Arbeitskräfte

ARD 5354/7/2002 Heft 5354 v. 5.11.2002

( § 10 Abs 1 AÜG ) Bei Ermittlung des angemessenen, ortsüblichen Entgeltes iSd § 10 Abs 1 erster Satz AÜG ist auf einen möglichst sacheinschlägigen Kollektivvertrag und die ortsübliche Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestentgeltes abzustellen. Die Bestimmungen der „sachnahen" Kollektivverträge betreffend Verfalls- und Verjährungsfristen haben rechtlich aber keine Bedeutung für den Grundlohnanspruch der Arbeitskraft.

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