( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG, ) Ein die Dienstgeberbeitragspflicht ausschließendes einnahmenseitiges Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers ist bei regelmäßigen jährlichen Geschäftsführerbezügen nicht zu erkennen. Der bloße Umstand unterbliebener Auszahlungen von Geschäftsführerbezügen stellt noch kein ausreichendes Indiz für die Erfolgsabhängigkeit der Vergütungen dar. VwGH 17.10.2001, 2001/13/0097 (vormals 2000/13/0036). (Beschwerde abgewiesen)