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§ 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG

ARD 5352/40/2002 Heft 5352 v. 25.10.2002

( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Regelmäßige monatliche Geschäftsführerbezüge unterliegen auch dann der Dienstgeberbeitragspflicht, wenn die Gesellschaft - wie im vorliegenden Fall - ihren Sitz in Wien hat, der Betätigungsort des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers jedoch ca. 250 km entfernt ist, da dieser Umstand einer laufenden Erfüllung der Geschäftsführungsaufgaben nicht entgegensteht. VwGH 17.10.2001, 2001/13/0096 (vormals 2000/13/0085). (Beschwerde abgewiesen)

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