( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Für die Beurteilung der Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit den für die Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen dienstgeberbeitragspflichtige Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG erzielt, ist die zivilrechtliche Qualifizierung des Leistungsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer irrelevant (vgl. VwGH 10. 5. 2001, 2001/15/0061, ARD 5248/17/2001). VwGH 17.10.2001, 2001/13/0121. (Beschwerde abgewiesen)