( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Die Beurteilung des der Geschäftsführung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu seiner Gesellschaft auf Grundlage der Kriterien außersteuerlicher Rechtsvorschriften (hier: als freier Dienstvertrag) hat für die Frage der Einkünfteerzielung nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG und der damit zusammenhängenden Dienstgeberbeitragspflicht keine Bedeutung (vgl. u.a. VwGH 18. 7. 2001, 2001/13/0063, ARD 5265/21/2001). VwGH 17.10.2001, 96/13/0065. (Beschwerde abgewiesen)