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§ 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG

ARD 5352/36/2002 Heft 5352 v. 25.10.2002

( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Im Rahmen des funktionell zu verstehenden Begriffs der „Eingliederung in den betrieblichen Organismus“ ist nicht von wesentlicher Bedeutung, ob sich die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers auf die Weisungserteilung (einen „Werkvertrag über Weisungen“) beschränkt und er keine operativen Geschäftsführungstätigkeiten vor Ort ausübt. Auch die Erbringung der Geschäftsführungstätigkeit außerhalb der Räumlichkeiten der Gesellschaft steht einer Eingliederung des Geschäftsführers mit „auswärtigem Wohnsitz“ in den Organismus der Gesellschaft und der daraus folgenden Qualifizierung seiner Bezüge als der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegende Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG nicht entgegen (vgl. VwGH 23. 4. 2001, 2001/14/0054, ARD 5231/17/2001). VwGH 28.11.2001, 2001/13/0099 (vormals 2000/13/0169). (Beschwerde abgewiesen)

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