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Keine Säumnisklage bei formaler Zurückweisung eines Antrags

ARD 5350/29/2002 Heft 5350 v. 18.10.2002

( § 67 Abs 1 ASGG, § 213a ASVG ) Weist eine Behörde den Antrag auf Gewährung einer Integritätsabgeltung rechtskräftig wegen entschiedener Sache zurück, steht diese Formalentscheidung einer Säumnisklage nach § 67 Abs 1 Z 2 ASGG entgegen, weil eine Sachentscheidung in der betreffenden Angelegenheit nicht mehr zu erwarten ist.

OGH 30.07.2001, 10 ObS 173/01s

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