LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung sind als Sonderausgaben abzugsfähig, wobei sie weder betraglich begrenzt noch auf den Sonderausgabenpauschbetrag von € 60,- anzurechnen sind.