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§ 69 B-KUVG, § 153 ASVG

ARD 5350/16/2002 Heft 5350 v. 18.10.2002

( § 69 B-KUVG, § 153 ASVG ) Ein Mundhygieneprogramm ist keine medizinisch notwendige Zahnbehandlung und daher auch nicht durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zu honorieren. ASG Wien 06.12.2000, 15 Cgs 42/00a, rk. (ZAS Jud. 4/2002)

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