LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Ein Steuerpflichtiger übt mehrere politische Funktionen aus. Er beantragt in der Steuererklärung u.a. Werbungskosten in Zusammenhang mit einer dieser Funktionen, für die er aufgrund des Bezügebegrenzungsgesetzes keine (weiteren) Bezüge erhält, die aber in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit stehen.