Mit 1. 10. 2002 wurde das Beitragsgruppenschema dahin abgeändert, dass eine Anpassung an die sv-rechtlichen Änderungen im Zuge der Maßnahmen zur Hochwasserhilfe, BGBl I 2002/155, ARD 5343/2/2002 und ARD 5348/2/2002, und an die Änderungen durch das Lehrlings- und Konjunkturpaket, BGBl I 2002/158, ARD 5345/1/2002 und ARD 5348/3/2002, erfolgte.