( § 236 BAO ) Bleibt die Abgabenbehörde die Antwort darauf schuldig, aus welchen Gründen bei Feststellung von negativen Einkünften eines Steuerpflichtigen keine Existenzgefährdung angenommen werden könne, erweist sich die Abweisung des Antrages auf Nachsicht einer Gebührenschuld als nicht schlüssig. VwGH 30.03.2000, 99/16/0098, 99/16/0099. (Bescheide aufgehoben)