( § 236 BAO ) Übersteigt das monatliche Gesamteinkommen eines Abgabepflichtigen nicht den unpfändbaren Freibetrag, ist von der Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes auszugehen, so dass keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) vorliegt. VwGH 22.09.2000, 95/15/0090. (Beschwerde abgewiesen)