( § 140 ABGB , § 33 JWG ) Die aufgrund eines Eigenanspruchs an den unterhaltspflichtigen Elternteil ausgezahlte Familienbeihilfe ist ebenso in die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch seines Kindes einzubeziehen wie eine von ihm bezogene Wohn- und Mietzinsbeihilfe.
OGH 16.05.2001, 6 Ob 89/01h