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Anfechtung eines Vergleichs über Firmenpensionen

ARD 5333/12/2002 Heft 5333 v. 20.8.2002

( § 870, § 1380, § 1385 ABGB ) Die Annahme eines Abfindungsanbots unter gleichzeitigem Verzicht auf Gewährung einer Firmenpension ist ein außergerichtlicher Vergleich iSd § 1380 ABGB. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Pensionszusage hängt von der Anfechtung des Vergleichs ab; können die Arbeitnehmer weder die positive Kenntnis des Arbeitgebers von einem Irrtum der Arbeitnehmer noch ein diesen Irrtum veranlassendes vom Arbeitgeber listig gesetztes Verhalten nachweisen, ist der Vergleich nicht anfechtbar.

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