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§ 46 Abs 1 und Abs 3 ASGG

ARD 5292/39/2002 Heft 5292 v. 8.3.2002

( § 46 Abs 1 und Abs 3 ASGG ) Verfahren über die Beendigung von Dienstverhältnissen iSd § 46 Abs 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, dass diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muss sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Frage der (auch der Art der) Beendigung des Dienstverhältnisses für den Bestand des daran geknüpften Leistungsanspruches eine Rolle spielt. Ist nur strittig, ob ein zwischen den Parteien abgeschlossener Vergleich wegen eines Willensmangels erfolgreich angefochten werden kann und ob zwischen den Parteien überhaupt je ein Dienstverhältnis bestanden hat, liegt kein Fall des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG vor, der eine Revision an den OGH auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässt. OGH 17.05.2000, 9 ObA 137/00p.

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