( § 131b ASVG ) Besteht für die Berufsgruppe der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen kein Berufsgruppenvertrag (somit ein „kassenfreier“ oder „vertragsfreier“ Raum), haben sich die Kostenzuschüsse für Leistungen an den für vergleichbare Pflichtleistungen festgelegten Tarifen und nicht an Marktpreisen zu orientieren (vgl. OGH 18. 4. 2000, 10 ObS 75/00b, ARD 5143/10/2000, und OGH 25. 7. 2000, 10 ObS 123/00m, ARD 5191/9/2001). OGH 12.06.2001, 10 ObS 125/01g.