FLD f. Vorarlberg 11.02.2002, ZS 100/V-6/02
Aus der Schweiz und Liechtenstein bezogene Einkünfte (Einkünfte von Grenzgängern oder solche, die zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen sind) sind für die Veranlagung 2001 mit dem Jahresdurchschnittskurs von