( § 299 Abs 1 EO ) Die Urteile des ASG Wien 7. 6. 2000, 34 Cga 30/00f, ARD 5180/18/2001, und des OLG Wien 17. 1. 2001, 9 Ra 331/00p, betreffend Unbeachtlichkeit einer Vollbeendigung eines Dienstverhältnisses für die Lohnpfändungswirkung, wenn innerhalb von 6 Monaten ein neues Dienstverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet wird, wurden bestätigt. OGH 19.09.2001, 9 ObA 107/01b.