( § 177 Abs 1 ASVG ) Eine Berufskrankheit muss bereits aufgetreten sein, um als solche anerkannt zu werden. LG Feldkirch 12.05.1999, 35 Cgs 40/97. (ZAS Jud. 2/2001)
( § 177 Abs 1 ASVG ) Eine Berufskrankheit muss bereits aufgetreten sein, um als solche anerkannt zu werden. LG Feldkirch 12.05.1999, 35 Cgs 40/97. (ZAS Jud. 2/2001)