( § 1 Z 3, § 6 Abs 6 NoVAG, Art 12, Art 23, Art 25, Art 39, Art 90 EG, 6. RL 77/388/EWG ) 1. Ist Art 39 EG (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) oder Art 12 EG (Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit) dahin auszulegen, dass es einen Verstoß gegen diese Vorschriften darstellt, wenn für ein anlässlich einer durch einen Arbeitsplatzwechsel bedingten Übersiedlung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Gebiet der Republik Österreich mitgebrachtes Kfz Normverbrauchsabgabe (Grundabgabe und Zuschlag) vorgeschrieben wird?