(§ 10 AZG, § 879 ABGB) Sind die von einem Arbeitnehmer im Monatsdurchschnitt erbrachten Überstunden durch die Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestlohns zuzüglich des ihm gewährten Sachbezuges gedeckt, hat er keinen Anspruch auf eine über die All-In-Vereinbarung hinausgehende Überstundenvergütung.
OGH 11.07.2001, 9 Ob A 161/01v