(§ 213a Abs 1 ASVG) Bei jenen Arbeitnehmerschutzvorschriften, deren Missachtung im Falle eines Arbeitsunfalls zu Ansprüchen auf Integritätsabgeltung iSd § 213a ASVG führen kann, handelt es sich um jene öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechtsnormen, die dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit in Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung dienen, auf unmittelbarem staatlichen Eingriff basieren und typischerweise als Sanktion eine Verwaltungsstrafe vorsehen. LG Linz 14.04.1999, 7 Cgs 98/97. (ZAS Jud. 2/2001)