(§ 154 FinStrG, § 108 BAO) Ein nach Verkündung oder Zustellung eines Bescheides abgegebener Rechtsmittelverzicht kann binnen 3 Tagen widerrufen werden, wenn er nicht von einem berufsmäßigen Parteienvertreter oder im Beisein eines solchen abgegeben wurde. Für die Berechnung der Frist wird gemäß § 56 Abs 2 FinStrG iVm § 108 Abs 1 und Abs 3 BAO der für den Beginn der Frist maßgebende Tag nicht mitgerechnet; fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. VwGH 23.05.2000, 99/14/0335. (Bescheid aufgehoben)