(§ 183 Abs 4, § 196 Abs 2 BAO) Die auf eine Zuteilung eines Zerlegungsanteils Anspruch erhebenden Körperschaften haben insbesondere auch gemäß § 183 Abs 4 BAO Anspruch, dass ihnen vor Erlassung des abschließenden Sachbescheides Gelegenheit gegeben wird, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern, so dass Rechtswidrigkeit infolge von Verfahrensfehlern vorliegt, wenn der Partei Beweismittel und Beweisergebnisse erst in Zusammenhang mit dem Bescheid zugänglich gemacht werden. VwGH 27.11.2000, ... (Bescheid aufgehoben)