vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 90 Abs 3 BAO

ARD 5254/44/2001 Heft 5254 v. 12.10.2001

(§ 90 Abs 3 BAO) Ein Anspruch der Partei auf Akteneinsicht besteht auch nach rechtskräftiger Erledigung der Sache schon in Hinblick auf die vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts eingeräumten Rechtsbehelfe. In diesem Fall muss die Erledigung des Begehrens um Akteneinsicht in Form eines Bescheides ergehen, der vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts anfechtbar ist. Es handelt sich also nicht um eine Verfahrensanordnung, die im Rahmen des administrativen Rechtsmittelverfahrens in der Hauptsache bekämpft werden kann. VwGH 27.11.2000, 99/17/0312. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte